Liebe Kunden,
Änderung der Corona-Regeln in den Bundesländern gelten nicht für Therapiepraxen
Zum 1. Februar 2023 ändern sich in vielen Bundesländern die Corona-Regeln. Für Tätige in Gesundheitsberufen ändert sich hingegen nichts. Praxisinhaber müssen weiterhin in individuellen Gefährdungsbeurteilungen die Empfehlungen der BGW umsetzen. Das bedeutet, dass für angestellte Therapeuten das Tragen der FFP2-Maske angeordnet werden muss.Die Regelungen der BGW gelten bundesweit zunächst bis zum 7. April 2023 und stehen über den Regelungen der Bundesländer.
Auch Patienten müssen weiterhin FFP2-Masken in therapeutischen Praxen tragen. Dies ist eine Regelung des § 28 b Infektionsschutzgesetz (IfSG), das ebenfalls bis zum 7. April 2023 gilt und als Bundesgesetz über den Landesverordnungen steht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team des TherapieZentrums am Schlossgarten